Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
Zurück zur ÜbersichtReferent / Gesprächspartner:
Herr Geert Mackenroth, MdL - Sächsischer Ausländerbeauftragter - mit seinem Team
Thematik:
Zuwanderungsgesetz - Grundlagen - Was wird von den Bildungsdienstleistern und Unternehmen erwartet? - Wie wird die Umsetzung in Sachsen angegangen?
Aktuelle Situation in Sachsen
Ort:
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